Gewaltschutzkonzept

Starke Töne - starke Taten!

Blasmusik ist bunt! In unseren Musikkapellen treffen sich Menschen aller Altersgruppen und Geschlechter, ohne Rücksicht auf politische, religiöse oder soziale Unterschiede. Gerade dies macht die Blasmusik als solche aus, birgt jedoch auch Gefahren in sich, die sich in jeglicher Art von Gewalt oder Missbrauch äußern können. Kinder- und Gewaltschutzkonzepte sind daher eine wichtige Maßnahme, um den Schutz aller Menschen - insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die in unseren Vereinen ihre ersten musikalischen Erfahrungen sammeln - zu gewährleisten.

Das Wichtigste ist, präventiv zu sein und auf mögliche Zeichen von Gewalt und Missbrauch zu achten. Transparenz in diesem Bereich schafft Vertrauen und Sicherheit. Jedes Vereinsmitglied ist gefordert, im Sinne des aufeinander Achtens aktiv an diesem Thema mitzuwirken. Nur durch gemeinsame Verantwortung können wir einen sicheren Raum für alle schaffen.

Der Österreichische Blasmusikverband (ÖBV) und die Österreichische Blasmusikjugend (ÖBJ) haben ein Rahmenwerk erarbeitet, das es Musikvereinen und Blasmusikverbänden ermöglicht, durch Checklisten, Leitfäden und konkrete Tipps gezielte Präventionsarbeit zu leisten. Diese Hilfsmittel - welche unter "Downloads" zu finden sind - sollen Vereinen helfen, präventive Maßnahmen umzusetzen und bei Verdachtsfällen angemesen zu handen.

Gemeinsam wollen wir, dass "die Blasmusik" ein sicherer Ort ist, an dem sich alle wohl und geschützt fühlen können. Nur durch unser gemeinsames Engagement können wir dieses Ziel erreichen!

Was ist ein Schutzkonzept und warum soll mein Verein ein solches erstellen?

Ein Schutzkonzept ist ein verschriftlichtes Regelwerk, das dazu dient, alle Mitglieder eines Vereines vor jeglicher Art von Gewalt (körperlich, psychisch, verbal aber auch Vernachlässigung) zu schützen.
Es schafft ein sicheres Umfeld, indem mögliche Risiken erkannt und vorbeugende Maßnahmen dazu erarbeitet werden.
Transparenz, Sensibilisierung und klare Kommunikation können Gewalt und Übergriffe verhindern.

"Aber bei uns kommt doch so etwas nicht vor ..."

Es ist schön, wenn sich bei euch im Verein alle wohl und sicher fühlen. Es schadet aber trotzdem nicht, einen genaueren Blick darauf zu werfen um für mögliche Situationen gerüstet zu sein. Denn nicht alle Menschen kommunizieren offen ihre Gewalterfahrungen. Deshalb: hinschauen statt wegschauen - Prävention statt Reaktion!

Ein Verein erstellt ein Schutzkonzept ...

  • ... damit sich alle Mitglieder sicher und respektiert fühlen. Ein gutes Miteinander ist wichtig.​

  • ... um ein positives Umfeld, die Gemeinschaft und die Musik zu fördern. Wer sich wohlfühlt, musiziert besser.​

  • ... für rechtliche Sicherheit – so können Probleme vermieden werden.​

  • ... um das Vertrauen zu stärken. Die Mitglieder wissen, dass ihre Sicherheit zählt.​

  • ... um Gewalt und Belästigung zu verhindern. Niemand soll psychische oder körperliche Gewalt erfahren.​

  • ... um im Ernstfall schnell zu handeln. Falls doch etwas passiert, gibt es klare Lösungen.​

  • ... um klare Regeln, Strukturen und Aufgabenverteilungen zu verschriftlichen.​​ Gute Transparenz hilft, Missverständnisse zu vermeiden.​

  • ​... als Abschreckung für potenzielle Täter*innen sowie zur Sensibilisierung für Grenzverletzungen​ - Gefahren​ können bereits im Vorhinein verhindert werden.​

  • ​... als Qualitätsstandard ​gegenüber Eltern, Kindern, Mitgliedern, Vorstand, Behörden, Politik​

Für wen ist das Schutzkonzept gedacht?

Ein Gewaltschutzkonzept dient zum Schutz ALLER Mitglieder in einem Musikverein, insbesondere aber zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Der Weg zum Schutzkonzept

Vorneweg:

  • ja - ein Schutzkonzept bedeutet Arbeit.
    Nehmt euch die Zeit, die ihr dafür benötigt. Es muss nicht von Anfang an alles perfekt dokumentiert und ausgearbeitet sein.
    Lasst euch auch bitte nicht vom Umfang der Unterlagen abschrecken - immer ein Schritt nach dem anderen ...
  • ja - es kann passieren, dass bei der Erstellung des Schutzkonzeptes Unangenehmes zu Tage kommt. Gerade deshalb ist es wichtig, sich zum Wohle aller damit auseinanderzusetzen.

Schritt 1 - Schaffung von Rahmenbedingungen:

  • Beschluss des Vereinsvorstandes zur Erstellung eines Schutzkonzeptes
  • Bestellung von Schutzbeauftragten, idealerweise zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, pädagogische Ausbildung von Vorteil, wenn möglich keine Mitglieder des Vereinsvorstandes
  • Sensibilisierung des gesamten Vereines für die Wichtigkeit von Schutz und Prävention
  • Erstellung eines Teams zur Koordination und Umsetzung des Schutzkonzeptes (klare Aufgabenverteilung!)

Schritt 2 - Bestandsaufnahme:

  • Welche Strukturen gibt es im Verein? Diese können als Basis für die Erstellung des Schutzkonzeptes dienen

Schritt 3 - Risikoanlayse und Maßnahmen:

  • Der Verein wird auf mögliche Schwachstellen geprüft. Dabei ist auch das subjekte Gefühl aller Vereinsmitglieder miteinzubeziehen. So werden auch weniger offensichtliche und oft unbewusste Grenzverletzungen sichtbar.
  • Entwicklung von Maßnahmen, um Risiken zu minimieren bzw. zu vermeiden

Schritt 4 - Beschwerdemanagement:

  • Möglichkeiten schaffen, um Probleme und Grenzverletzungen anzusprechen (schriftlich/persönlich/anonym/digital)

Schritt 5 - Fallmanagement:

  • klare Abläufe im Falle von Grenzverletzungen und Gewalt werden festgelegt und professionell und transparent bearbeitet

Schritt 6 - Evaluation und Monitoring:

  • grundsätzliche Überprüfung ca. alle drei Jahre
  • bei neuen Angeboten (zB Jungmusikerlager)
  • nach Verdachtsfällen

Ansprechpersonen

Mag. Katrin Bointner
Landes-Schutzbeauftragte und
Vizepräsidentin OÖBV

T: 0650/5588066
M: katrin.bointner[at]ooe-bv.at

Ursula Buttinger
Landesgeschäftsstelle


T: 0664/1648659
M: ursula.buttinger[at]ooe-bv.at

MMag. Doris Pamer, PhD
stellv. Landes-Jugendreferentin und 
Direktorin des Oö. Landesmusikschulwerkes

T: 0664/4433623
M: doris.pamer[at]ooe-bv.at

Workshops & Anlaufstellen

Workshops / Webinare:

Multiplikator*innenschulung:
Erstellung von Schutzkonzepten und Anleitung zur Unterstützung anderer Musikvereine
 Sonntag, 09.11.2025, 9.00 - 16.00 Uhr
 Haus der Kultur - Promenade 37, 4020 Linz
 Teilnahme kostenlos - aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung ersucht

Referentinnen:
Nicole Böhler, Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg
Katrin Fraiß, Bundesjugendreferentin

 Details & Anmeldung


Kinder & Jugendliche schützen - Kinderrechte wahren
Aufsichtspflicht und Jugendschutz im Musikverein
 Mittwoch, 08.04.2026, 19.00 - 22.00 Uhr
 Landesmusikschule Wels, Maria-Theresia-Straße 33, 4600 Wels
 Teilnahme kostenlos - aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung ersucht

Referentin:
Elisabeth Reischl, Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ

 Details & Anmeldung


 Bildungsangebote des ÖBV / der ÖBJ

Anlaufstellen:

Österreichweit stehen umfassende Hilfsangebote zur Verfügung. Sie sind kostenlos und vertraulich – auf Wunsch auch anonym.