Rechtliches
Statuten des OÖBV
Auszeichnungsverordnung
Mit Beschluss der "Erweiterten Landesleitung" des OÖ. Blasmusikverbandes (im folgenden OÖBV genannt) vom 20.11.2004 treten folgende Bestimmungen über die Verleihung von Auszeichnungen in Kraft.