Rechtliches

Musterstatuten des OÖBV

Unsere Musterstatuten werden momentan überarbeitet und stehen voraussichtlich ab Ende März wieder zur Verfügung!

Auszeichnungsverordnung

Mit Beschluss der "Erweiterten Landesleitung" des OÖ. Blasmusikverbandes (im folgenden OÖBV genannt) vom 10.10.2022 treten folgende Bestimmungen über die Verleihung von Auszeichnungen in Kraft.

Zentrales Vereinsregister

Vereinshandbuch der Vereinsakademie OÖ

Informationen für Vereine

AKM-Programmmeldung

Zwischen der Vertretungsorganisation AKM (Autoren – Komponisten – Musikverleger) und dem ÖBV (Österreichischer Blasmusikverband) gibt es einen Vertrag, in der den Mitgliedskapellen des ÖBV die Bewilligung der Aufführung von Werken erteilt wird. Im Gegenzug verrechnet die AKM einen Pauschalbetrag, der aus einer Kopfquote der einzelnen Musikkapellen errechnet wird.

Die Musikkapellen sind verpflichtet detaillierte Programme der öffentlich aufgeführten Werke und die Liste der absolvierten Veranstaltungen der AKM zu übermitteln, die der AKM als Grundlage zur Auszahlung von Tantiemen an Komponisten, Arrangeure und Verleger dienen. Der ÖBV stellt für diesen Zweck in Zusammenarbeit mit der AKM eine EDV-Lösung in Form einer Internet-Schnittstelle zur Verfügung, die auf einfach Weise die Erfassung von Veranstaltungsterminen und dem dabei gespielten Repertoire ermöglicht.

Die Meldepflichten (welche Veranstaltungen, welche Musikstücke) sind in einer eigenen Richtlinie des ÖBV zusammengefasst.

Achtung: Die Abgabe der Programmmeldungen (absolvierte Veranstaltungen und gespielte Musikstücke), welche üblicherweise im Nachhinein von Auftritten oder gesammelt als Jahresmeldung erfolgt, entbindet nicht von der Pflicht vereinseigene, nicht pauschalierte Veranstaltungen bis spätestens vier Tage vor Beginn bei der AKM (Lizenzshop | AKM/austro mechana) zu melden. Diese Veranstaltungen sind nicht im jährlichen Pauschalbeitrag (Kopfquote) inkludiert!

Abgabetermine:

Aus Transparenzgründen wurde der Meldezeitraum mit dem Kalenderjahr zusammengelegt, womit alle Programme des abgelaufenen Jahres bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres auf der Internetplattform des ÖBV gemeldet werden müssen.

Laut AKM ist es zwar ausreichend, die gesamte Meldung bis zu diesem Zeitpunkt gesammelt auf einmal durchzuführen. Es ist aber erwünscht, nach Möglichkeit, die Meldungen laufend (nach jeder Veranstaltung) abzuliefern, da diese Daten vom Monatsletzten auf den Ersten des nachfolgenden Monats vom Server an die AKM übergeben und von der AKM zur Verrechnung weiterverarbeitet werden:

Bitte möglichst darauf achten, dass zu den Übergabeterminen konsistente Dateneingaben vorhanden sind. D.h., dass zu erfassten Veranstaltungsterminen auch die entsprechenden Musiktitel erfasst sind bzw. umgekehrt.

Hauptlieferung Jeweils 01.02. für die Meldungen vom Vorjahr
Nachlieferung Jeweils 01.03. für die Meldungen vom Vorjahr

Laut Vereinsgesetz sind in den Musikvereinen grundsätzlich jeweils die Obleute für die Durchführung der Abgabe der AKM-Meldungen verantwortlich. Diese Arbeit kann allerdings an andere Personen (z.B. Kapellmeister, Schriftführer, EDV-Referenten) delegiert werden.