Datenschutz

Erklärung zur EU-DSGVO

Mit 25. Mai 2018 traten die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die des österreichischen Datenschutz-Anpassungsgesetzes in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Datenanwendungen, die in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeiten, an die neue Rechtslage angepasst werden.

Es liegt in der Natur jedes Vereines seine Mitglieder zu verwalten. Daher sind auch alle Vereine gefordert sich mit der Thematik DSGVO zu befassen. Nicht nur Personen, die operativ die personenbezogenen Daten handhaben, müssen darüber Bescheid wissen, sondern auch die Leitungsorgane (Obleute), die bei diesem Bereich eine wesentliche Mitverantwortung tragen!

Mit der neuen Gesetzeslage sind für die Verantwortlichen (Datenverarbeiter) wesentlich höhere Sorgfalts- und Informationspflichten vorgesehen und bei deren Nichteinhaltung werden empfindliche Strafen angedroht. Die Betroffen (deren Daten verarbeitet werden) haben klar definierte Rechte die sichergestellt werden müssen.

Die Hauptdatenbestände von personenbezogenen Daten verarbeiten die Musikvereine in geteilter Verantwortung mit dem Blasmusikverband (Bezirks- und Landesverband) mithilfe der Internet-Lösung (BMV-Verwaltung), primär zur Mitgliederdatenverarbeitung.

Nachdem die Mitgliederdatenverwaltung in allen Landesverbänden nahezu ähnlich funktioniert, hat sich der Österreichische Blasmusikverband gemeinsam mit den Landesverbänden intensiv um die Thematik DSGVO angenommen und die entsprechenden Vorgangsweisen aufgearbeitet.

Die Beschreibung der Gesamtstruktur der geteilten Datenverarbeitung und der sehr eingeschränkten und klar definierten Datenweitergaben sind in den Dokumenten

Datenschutz-Oberösterreichischer-Blasmusikverband
Datenschutz-Österreichischer-Blasmusikverband

dargestellt.

Für die Arbeit mit personenbezogenen Daten in den Musikvereinen, aber auch in den Blasmusikbezirksverbänden stehen die Beschreibungen im Dokument

Datenschutzumsetzung-Verein

zur Verfügung. Wir legen die genaue Kenntnisnahme für alle Verantwortlichen in den Vereinen dieser Informationen ganz besonders nahe. Es beschreibt alle wesentlichen Vorgänge in der Datenverarbeitung und verweist auf weitere Beschreibungen und Formulare, die bei Bedarf hinzugezogen werden können.

Insbesondere verweisen wir auf die Notwendigkeit der Transparenz der Datenverarbeitung, was bedeutet, dass die Betroffenen genau zu informieren sind über die Verarbeitung ihrer Daten, sowie über die Rechte, die sie besitzen, wie beispielsweise das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung oder das Recht auf Löschung der Daten.

Seitens des Blasmusikverbandes wird großer Wert auf die Datensicherheit gelegt und entsprechende Maßnahmen am Server und in der Anwendung gesetzt. Selbiges ist auch in allen Vereinen zu gewährleisten. Entsprechende Maßnahmen dazu sind im Dokument beschrieben.

Alle Unterlagen zum Thema DSGVO im Blasmusikwesen wurden von einem Anwalt mit speziellen Kenntnissen auf dem Gebiet des Datenschutzes geprüft und an die gesetzliche Lage, die ab 25. Mai 2018 gilt, angepasst. Wir weisen darauf hin, dass die beschriebenen Unterlagen der gesetzlichen Situation ab dem genannten Zeitpunkt entsprechen. Nachdem die DSGVO durchaus auch Textpassagen bietet, die unterschiedliche Interpretationen zulassen, können sich aufgrund zukünftiger Judikatur diverse Vorgänge noch ändern oder sind noch zu präzisieren. Zusätzlich steht noch eine kommende ePrivacy-Verordnung der EU ins Haus, die weitere datenschutzrechtliche Bedingungen bringen könnte. Hierzu wird es unsererseits rechtzeitig Informationen geben.

Wir empfehlen die Umsetzung der EU-DSGVO sehr ernst zu nehmen. Bei Fragen, Anmerkungen oder Anregungen steht der Oberösterreichische Blasmusikverband gerne zur Verfügung.